Unser Claim – Wissen wie.
Wissen wie.
Mit „Wissen wie.“ bringt die Schlütersche ihre Haltung auf den Punkt. Der Claim ist bewusst doppeldeutig – und genau das macht ihn stark:
— Einerseits bedeutet er: „Wir wissen, wie’s geht.“ → Wir stehen für Kompetenz, Erfahrung und Vertrauen.
— Andererseits: „So geht das.“ → Wir geben nicht nur Wissen weiter, sondern zeigen konkrete Wege und machen Umsetzung möglich.
Das passt perfekt zur Schlüterschen:
Wir liefern seit jeher Fachwissen, Orientierung und Praxisnähe. Doch unser Anspruch geht weiter – wir zeigen, wie Wissen Wirkung entfaltet. Ob im Recruiting, im Marketing oder beim Vermitteln von Branchenwissen: Wir übersetzen Information in Handlungsfähigkeit.
„Wissen wie.“ ist damit mehr als ein Claim – es ist ein Versprechen: Die Schlütersche befähigt Menschen und Unternehmen, mit Wissen erfolgreich zu handeln.
Erweiterungen des Claims
Für die drei inhaltlichen Schwerpunkte sowie die Dachmarke kann der Claim kontextualisiert werden. Die Erweiterungen werden immer als ganze Formulierung genutzt, nicht verändert oder verkürzt.
Das sind die gültigen Varianten:
Dachmarke:
Wissen wie Inhalte wirken.
Anwendungen: Above-the-fold, Website
Recruiting:
Wissen wie Fachkräfte erreicht werden.
Anwendungen: Immer im Kontext des Leistungsbereichs Recruiting – z.B.: in Bannern, Kampagnen
Marketing:
Wissen wie Kunden kaufen.
Anwendungen: Immer im Kontext des Leistungsbereichs Marketing – z.B.: in Bannern, Kampagnen
Fachwissen:
Wissen wie Branchen ticken.
Anwendungen: Immer im Kontext des Leistungsbereichs Fachwissen – z.B.: in Bannern, Kampagnen
Erweiterter Claim für die Dachmarke
Erweiterter Claim für Fachwissen
Erweiterter Claim für Recruiting
Erweiterter Claim für Marketing
Schreibweisen
Hauptclaim:
— Immer: „Wissen wie.“
— Mit Punkt am Schluss – der Punkt ist fester Bestandteil des Claims.
— Groß- und Kleinschreibung beachten: Nur das erste Wort groß, „wie“ klein.
Erweiterungen:
— Bei Erweiterungen folgt der Punkt am Ende des gesamten Satzes, nicht nach „wie“.
— Der Claim-Teil „Wissen wie“ steht immer ohne Punkt, erst der vollständige Satz endet mit Punkt.
Einheitliche Form:
— Claim und Erweiterungen werden immer in der vorgegebenen Form verwendet.
— Keine Abwandlungen, Übersetzungen oder Ergänzungen bilden.
— Der Claim darf nie inhaltlich oder typografisch getrennt werden.
— Der Claim „Wissen wie.“, ist immer in der Einzeiligen Variante zu setzen.
— In der Regel sollte der Claim, wenn eine Erweiterung und wenn möglich, in einer einzeiligen Form gesetzt werden. Die Zweizeilige Variante ist möglich, wenn es der gestalterische Platz nicht anders zulässt.
Richtige Schreibweise
Punkt am Ende
Richtige Groß- und Kleinschreibung
Richtige Schreibweise Erweiterung
Falsche Schreibweise Erweiterung: Falscher Punkt
Falsche Schreibweise Erweiterung: Trennung
Einzeilige Schreibweise
Zweizeilige Schreibweise
Gestaltung
Eine einheitliche Gestaltung und Schreibweise stellt sicher, dass der Claim immer in einer einheitlichen Erscheinung auftritt:
Folgende Gestaltungsregeln sind gültig:
— Der Claim darf nie inhaltlich oder typografisch getrennt werden.
— Die richtige Schreibweise ist im Schriftschnitt Regular. Als Schrift darf nur die Gordita verwendet werden.
— Keine gestalterische Zerstückelung (z. B. „Wissen“ und „wie“ oder „Wissen wie…“ „… Inhalte wirken“ auf verschiedenen Flächen oder weit auseinandergerückt).
— Einzige Ausnahme: Zweizeiler wenn es der Platz nicht anders zulässt. Hier steht „Wissen wie“ immer in der oberen Zeile, Erweiterung darunter.
Abgrenzung zum Logo:
— Der Claim ist immer ein eigenständiges Textelement und nie Teil des Logos.
— Er darf nicht direkt als Descriptor am Logo stehen oder darunter gesetzt werden.
— Logo und Claim treten immer losgelöst voneinander auf – der Claim erscheint in Headline- oder Textelementen, nicht als feste Kombination mit dem Logo.
— Gestaltungsvorgabe: Zwischen Claim und Logo muss klarer visueller Abstand bestehen, sodass beide Elemente unabhängig wirken.
Claim auf Jade Hintergrund in Mitternachtspetrol
Claim auf Petrol Hintergrund in Weiß oder Lichtblau
Claim auf Lichtblau Hintergrund in Petrol
Claim auf Elektrikblau Hintergrund in Petrol
Claim auf Bild Hintergrund (bei ausreichend Kontrast)
Claim auf Keyvisual Hintergrund in Weiß oder Petrol
Falsch: Claim in Bold Schriftschnitt
Falsch: Andere Schrift als Gordita verwendet
Falsch: Farbmischungen und andere Farbe als die definierten
Richtig: Claim und Logo sind abgegrenzte Elemente
Falsch: Claim und Logo sind kombinierte Elemente
Fazit
01
„Wissen wie.“ ist unser Claim
02
Für die drei inhaltlichen Leistungsschwerpunkte sowie für die Dachmarke kann der Claim kontextualisiert werden.
03
Claim und Erweiterungen werden immer in der vorgegebenen Form verwendet.
04
Keine Abwandlungen, Übersetzungen oder eigenen Erweiterungen bilden.
05
Typografie: Standard-Regeln (Regular, Vordefinierte Farbkontraste auf farblichen Hintergründen).
06
Der Claim ist immer ein eigenständiges Textelement und nie Teil des Logos
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